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10.05.2024

So gängig ist Schwarzfahren in Deutschland

Bald keine Straftat mehr?

Infografik: So gängig ist Schwarzfahren in Deutschland | Statista Mehr Infografiken findet Ihr bei Statista

 

32 Prozent der Teilnehmer:innen an einer gemeinsamen Umfrage von YouGov und Statista haben sich mindestens einmal strafbar gemacht. Denn wer in Deutschland ohne Ticket Bahn oder Bus fährt, muss nicht nur im Zweifel ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, sondern begeht eine Straftat nach Paragraph 265a des Strafgesetzbuchs. Wie unsere Grafik zeigt, löst dennoch ein Großteil der Befragten jedes Mal ein Ticket - oder nutzt einfach keine öffentlichen Verkehrsmittel.

Letzterer Gruppe lassen sich 17 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen zuordnen, während 45 Prozent angeben, noch nie schwarz gefahren zu sein. Zwei Prozent der Befragten wiederum wollen keine Aussage über ihr Fahrverhalten machen, während vier Prozent sich unschlüssig sind oder die entsprechende Frage nicht beantwortet haben.

2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 144.000 Fälle von Beförderungserschleichung erfasst, was durch das Strafgesetzbuch als die Erschleichung einer "Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht [...], das Entgelt nicht zu entrichten" definiert wird. Etwa 4.000 Fälle entfielen auf die Erschleichung anderer Leistungen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr hierzulande 5,9 Millionen Straftaten offiziell erfasst.

Gute zu wissen: Die Einstufung als Straftat wird heute als nicht mehr zeigemäß angesehen. Argumentiert wird, daß weder Personen noch Sachen durch das Schwarzfahren zu Schaden kommen würden. Der Unrechtswert sei deshalb als eher gering einzustufen. Übrig blieben die Einnahmeverluste der Verkehrsbetriebe, es entstehe aber darüber hinaus kein gesellschaftlich relevanter Schaden. Eine Sanktionierung durch das Strafrecht sei daher nicht erforderlich, so die Argumente.

Deswegen gibt es aktuell Bestrebungen, das Gesetz zu ändern. Diskutiert wird, ob Schwarzfahren ganz straffrei wird (einzig die erhöhte Beförderungsgebühr würde erhoben) oder ob das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit "herabgestuft" wird.  Der Rechtsausschuß des Bundestages diskutiert das gerade. Ein Hintergrund ist sicher auch eine Überlastung der Justiz und der Fokus auf wichtigere Themen.

 

Quelle/Grafik: statista



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