Motorrad-Versicherung: Diese fünf Punkte sind entscheidend

Gerade nach der Winterpause ist ausreichender Schutz wichtig

Die ersten war­men Tage lock­en Motor­rad­fahrer zurück auf die Straße. Doch nach monate­langer Win­ter­pause ist die Rou­tine nicht mehr da: Das Gefühl für die richtige Schräglage in Kur­ven fehlt, Brems­man­över sitzen nicht mehr sich­er, Geschwindigkeit­en wer­den anders eingeschätzt. Experten war­nen daher beson­ders vor erhöhter Unfall­ge­fahr zu Saison­be­ginn im Früh­jahr und Früh­som­mer. Die Zahlen des Sta­tis­tis­chen Bun­de­samts unter­stre­ichen das grund­sät­zliche Risiko: 2024 star­ben 513 Men­schen bei Motor­radun­fällen, 18 mehr als im Vor­jahr. Wer nach der Pause wieder auf­steigt, sollte nicht nur behut­sam starten, son­dern auch den eige­nen Ver­sicherungss­chutz ken­nen und gegebe­nen­falls über­prüfen.

1. Haftpflichtversicherung obligatorisch

Jede Bik­erin und jed­er Bik­er muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie übern­immt Schä­den, die anderen durch einen vom Fahrer verur­sacht­en Unfall entste­hen, sei es Mit­fahrern, anderen Verkehrsteil­nehmern oder beschädigtem Eigen­tum wie Fahrzeu­gen und Gebäu­den. Neben Per­so­n­en­schä­den sind auch Sach­schä­den abgedeckt.

 

2. Zusätzliche Teilkasko: eventuell günstiger Einstieg als Zweitfahrzeug

Mit ein­er Teilka­sko oder ein­er Fahrzeugvol­lver­sicherung kann man zusät­zlich die Beschädi­gung des eige­nen Motor­rads abdeck­en. Einige Anbi­eter gewähren eine verbesserte Zweit­wa­gen­regelung. Ver­sicherungsnehmer erhal­ten dann für ihr Motor­rad eine bessere Schaden­frei­heit­sklasse, wenn sie bei der­sel­ben Ver­sicherung bere­its ihr Auto ver­sichert haben.

 

3. Fahrerschutz sichert bei selbst verschuldeten Unfällen ab

Die Haftpflicht greift nicht, wenn der Fahrer selb­st einen Unfall verur­sacht und sich dabei ver­let­zt. Hier kann eine Fahrerschutzver­sicherung sin­nvoll sein. Sie deckt Per­so­n­en­schä­den des Fahrers auch bei Eigen­ver­schulden ab. „Diese Option ist die finanzielle Absicherung für den Bik­er und seine Fam­i­lie, falls er bei einem selb­st ver­schulde­ten Unfall ern­sthaft ver­let­zt wird, für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeit­en kann oder wenn bei ein­er dauer­haften Ein­schränkung durch den Unfall sog­ar teure Umbaut­en am Haus nötig sind“, erk­lärt Thiess Johannssen von den Itze­ho­er Ver­sicherun­gen. Die Ver­sicherungssumme sollte daher aus­re­ichend hoch sein, üblich sind 15 Mil­lio­nen Euro. Mehr Infos unter www.itzehoer.de

 

4. Vorsicht bei Nutzung von Saisonkennzeichen

Wer ein Saisonkennze­ichen nutzt, muss die zeitliche Begren­zung strikt ein­hal­ten. Außer­halb des gülti­gen Zeitraums darf das Motor­rad nicht im öffentlichen Raum ste­hen, auch nicht auf Straßen oder Park­plätzen. Bei Ver­stößen dro­hen empfind­liche Kon­se­quen­zen: „Die Ver­sicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Ver­sicherungsnehmer zurück, zudem dro­hen Bußgelder und sog­ar Haft­strafen“, warnt Johanssen.

 

Quelle: DJD
Foto: DJD/Itzehoer Ver­sicherun­gen