Altersarmut ist weiblich!Martina Ammon / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/170759 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Warum verzichten Betroffene dennoch auf ihren Altersvorsorgeunterhalt? Familienanwältin Martina Ammon klärt auf

Im Falle ein­er Tren­nung oder Schei­dung ver­lassen sich viele Frauen nachvol­lziehbar­erweise darauf, dass ihre finanzielle Zukun­ft rechtlich abgesichert ist – laufend­er Unter­halt geregelt, der Ver­sorgungsaus­gle­ich bekan­nt. Was jedoch häu­fig überse­hen wird: ein geset­zlich vorge­se­hen­er zusät­zlich­er Unter­halt­san­teil, der speziell dem weit­eren Rente­nauf­bau dienen soll. Warum wird dieser so enorm wichtige Punkt oft nicht berück­sichtigt? Und vor allem: Welche Kon­se­quen­zen hat das?

Für viele Frauen bedeutet eine Tren­nung oder Schei­dung vor allem eines: wirtschaftliche Unsicher­heit. Zwar sind Unter­halts­fra­gen in aller Regel schon ab der Tren­nung The­ma und auch der Ver­sorgungsaus­gle­ich wird als fes­ter Bestandteil des Schei­dungsver­fahrens einkalkuliert, was den grund­sät­zlichen Ein­druck erweckt, finanziell „kor­rekt ver­sorgt“ zu sein. Doch genau hier liegt das Prob­lem: Während der laufende Unter­halt den All­t­ag absichert, bleibt ein entschei­den­der Baustein für die Zukun­ft häu­fig unberück­sichtigt. Der geset­zlich vorge­se­hene Altersvor­sorge­un­ter­halt, der ab Ein­re­ichung des Schei­dungsantrags den weit­eren Rente­nauf­bau ermöglichen soll, wird dem­nach in vie­len Fällen trotz anwaltlich­er Beratung wed­er geprüft noch gel­tend gemacht. Kurzfristig kaum spür­bar, ent­fal­tet diese Lücke ihre Wirkung erst Jahre später – dann allerd­ings mit voller Wucht. „Viele Frauen merken sehr spät, dass ihnen über Jahre hin­weg Geld für ihre Altersab­sicherung gefehlt hat. Dann lässt sich das nicht mehr auf­holen“, warnt Mar­ti­na Ammon.

Genau dieser Altersvor­sorgean­teil unter­liegt kein­er sel­te­nen Son­der­regelung, son­dern ist geset­zlich aus­drück­lich vorge­se­hen“, fügt die Fachan­wältin für Fam­i­lien­recht hinzu. In mehr als 25 Jahren hat Mar­ti­na Ammon über 3.500 Fam­i­lien in Tren­nungs- und Schei­dungssi­t­u­a­tio­nen und mehr als 500 Frauen in ihrem Pre­mi­um-Schei­dungs­men­tor­ing begleit­et und erlebt in ihrer Kan­zlei immer wieder, wie essen­zielle Ansprüche schlicht überse­hen wer­den. Ihre Erfahrung zeigt dabei: Der fehlende Altersvor­sorge­un­ter­halt ist kein Rand­phänomen, son­dern ein struk­turelles Prob­lem der anwaltlichen Prax­is. Auch im direk­ten Aus­tausch mit einem lei­t­en­den OLG-Richter a.D. wurde ihr bestätigt, wie sel­ten dieser Anspruch in Unter­haltsver­fahren tat­säch­lich einge­fordert wird. Dies, obwohl der Anspruch sog­ar wörtlich im Gesetz for­muliert ist und nicht bloße Richter­recht­sprechung darstellt. Denn in § 1578 Abs. 3 BGB heißt es wörtlich, dass auch die Kosten ein­er angemesse­nen Ver­sicherung für das Alter vom Unter­halt­sanspruch umfasst sind. Warum Frauen keines­falls darauf verzicht­en soll­ten, ver­rät Mar­ti­na Ammon hier.

 

Ein Fünftel, das den Unterschied macht: Warum der Altersvorsorgeunterhalt gesetzlich vorgesehen ist

Während der Ehe erfol­gt die Absicherung im Alter durch die Ansparung von geset­zlichen, betrieblichen oder pri­vat­en Renten­ver­sorgun­gen. Im Falle der Schei­dung sorgt grund­sät­zlich der Ver­sorgungsaus­gle­ich dafür, dass diese Rente­nan­wartschaften für die gemein­same Ehezeit jew­eils hälftig aus­geglichen wer­den. Mit Ein­re­ichung des Schei­dungsantrags endet dieses Aus­gle­ichssys­tem jedoch abrupt. Ab dem Monat der Zustel­lung des Schei­dungsantrags baut die wirtschaftlich schwächere Per­son keine weit­eren Rente­nansprüche aus dem Einkom­men oder Ansparun­gen des Ehep­art­ners auf. Genau hier set­zt der geset­zlich vorge­se­hene Altersvor­sorge­un­ter­halt an: Er soll naht­los sich­er­stellen, dass auch nach dem Schei­dungsantrag weit­er­hin Mit­tel für die Altersab­sicherung zur Ver­fü­gung ste­hen. „Der Geset­zge­ber wollte damit ver­hin­dern, dass ins­beson­dere Frauen durch Tren­nung und Schei­dung dauer­haft in eine Ver­sorgungslücke rutschen“, erk­lärt Mar­ti­na Ammon.

Konkret beträgt der Altersvor­sorge­un­ter­halt rund ein Fün­f­tel des laufend­en Unter­halt­sanspruchs. Diesen Betrag gibt es monatlich zusät­zlich zum Basisun­ter­halt „on top“. Die Größenord­nung zeigt deut­lich: Es geht nicht um einen neben­säch­lichen Betrag. Der Geset­zge­ber will Alter­sar­mut ver­mei­den und hat dazu einen konkreten Anspruch im Gesetz for­muliert. Monatlich ist dieser Zusatzanspruch deut­lich spür­bar – und über Jahre sum­miert er sich zu erhe­blichen Beträ­gen. Geld, das aus­drück­lich für die Altersvor­sorge gedacht ist, fehlt dann dauer­haft. „Was heute vielle­icht nur eine rech­ner­ische Posi­tion ist, entschei­det später darüber, ob Frauen im Alter finanziell unab­hängig bleiben oder nicht“, betont Mar­ti­na Ammon.

 

Warum der Anspruch so oft unter den Tisch fällt: Ein Missstand, auf den man sich vorbereiten sollte

Die Gründe dafür sind gle­icher­maßen vielfältig wie ernüchternd: In vie­len Fällen wird der Altersvor­sorge­un­ter­halt schlicht nicht geprüft oder nicht sauber berech­net. Warum? Nun, er erfordert einen zusät­zlichen Rechen­schritt, der in der Prax­is häu­fig überse­hen wird, obwohl mod­erne Kan­zleien mit entsprechen­den bun­desweit ein­heitlichen Pro­gram­men arbeit­en. Hinzu kommt: Richter dür­fen auf diesen Anspruch nicht von sich aus hin­weisen. Ohne aus­drück­lichen Antrag passiert daher nichts. Teil­weise wird Frauen der Anspruch sog­ar aus­gere­det – und das mit fach­lich frag­würdi­gen Argu­menten. Das Ergeb­nis: Wer nicht gezielt danach fragt und den Anwalt zur Gel­tend­machung anset­zt, ver­liert Geld. „Anwaltliche Vertre­tung allein schützt nicht zwin­gend vor finanziellen Nachteilen“, so Mar­ti­na Ammon.

Umso wichtiger ist es, im Falle ein­er Tren­nung oder Schei­dung­sun­ter­halts­be­träge nicht ein­fach abzu­nick­en. Aus­nahm­s­los sollte immer die alles entschei­dende Frage gestellt wer­den: Wurde der Altersvor­sorge­un­ter­halt geprüft und berück­sichtigt? Der Weg zum „Fachan­walt“ ist keine Garantie dafür ist, dass jed­er Unter­halts­baustein automa­tisch mitgedacht wird. Unacht­samkeit­en oder Nach­läs­sigkeit­en auch in der Anleitung und Überwachung des eige­nen Anwaltes kosten hier nicht nur kurzfristig Geld, son­dern wirken sich direkt auf die finanzielle Sicher­heit im Alter aus. „Auch Anwälte kön­nen Dinge überse­hen und Fehler machen. Die Kon­se­quen­zen trägt meist der Man­dant. Daher sollte man nichts dem Zufall über­lassen und sich stattdessen frühzeit­ig und umfassend über alle Details informieren und doku­men­tieren.

Wer vor ein­er Tren­nung oder Schei­dung ste­ht und etwaige rechtliche Nachteile dabei von Beginn an ver­mei­den will, der kann sich von Mar­ti­na Ammon in ihrem Pre­mi­um-Men­tor­ing begleit­en lassen.

 

Foto: Mar­ti­na Ammon